Rechtsanwalt für Oldtimerrecht
Sie haben einen Oldtimer gekauft und nachträglich Mängel festgestellt? Es bestehen Zweifel an Originalität, Matching Numbers oder Fahrzeugidentität? Sie haben Probleme mit einer Restaurierungswerkstatt, einem Auktionshaus oder einer Versicherung? Oder möchten Sie einen Kaufvertrag, Restaurierungsvertrag oder Einlieferungsvertrag rechtlich prüfen lassen?
Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg berät und vertritt Sammler, Käufer, Verkäufer und Eigentümer hochwertiger Oldtimer und klassischer Fahrzeuge bundesweit und international.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg
SLB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Leopoldstr. 175 (Eingang Ost)
80804 München
Ihre Anfrage zum Oldtimerrecht
Damit wir Ihre Anfrage möglichst schnell einordnen können, können Sie uns bereits bei der ersten Kontaktaufnahme kurz mitteilen:
- um welches Fahrzeug es sich handelt,
- worin das rechtliche Problem besteht,
- wann der Kauf, Verkauf oder Auftrag erfolgt ist,
- wer die Gegenseite ist und
- ob bereits Fristen laufen oder ein gerichtliches Verfahren anhängig ist.
Relevante Unterlagen wie Kaufvertrag, Verkaufsanzeige, Auktionskatalog, Gutachten, Werkstattauftrag, Rechnungen oder Korrespondenz können Sie uns ebenfalls übersenden.
Bitte senden Sie bei umfangreichen Vorgängen zunächst nur die für die erste Einordnung wesentlichen Unterlagen.
Persönliche Beratung durch Dr. Louis Rönsberg
Dr. Louis Rönsberg ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei SLB Rechtsanwälte und seit vielen Jahren im Oldtimerrecht tätig.
Er berät insbesondere zu:
- Oldtimerkauf und Kaufvertrag,
- Mängeln und Gewährleistung,
- Rücktritt vom Kaufvertrag,
- Fälschungen und Originalität,
- Matching Numbers und Fahrzeugidentität,
- Restaurierung und Restaurierungsverträgen,
- Streitigkeiten mit Oldtimer-Werkstätten,
- Oldtimerauktionen und Auktionsrecht,
- Unfallschäden und Wertminderung,
- Oldtimerversicherungen sowie
- Gutachten und Beweissicherung.
Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit sowie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auch international in deutscher und englischer Sprache.
FAQs
Kann ich Sie kontaktieren, bevor ich mich für eine Beauftragung entscheide?
Ja. Sie können uns zunächst kurz schildern, worum es in Ihrer kunstrechtlichen Angelegenheit geht. Mit einer ersten Kontaktaufnahme sind Sie nicht verpflichtet, uns ein Mandat zu erteilen. Sobald wir den Sachverhalt in Grundzügen kennen, können wir Ihnen mitteilen, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Entstehen bereits durch eine erste Anfrage Anwaltskosten?
Durch die bloße Übersendung einer Anfrage wird nicht automatisch eine kostenpflichtige rechtliche Beratung oder Bearbeitung in Auftrag gegeben. Wenn wir Ihre Angelegenheit übernehmen können, können der Umfang unserer Tätigkeit und die hierfür anfallenden Kosten vor Beginn der eigentlichen rechtlichen Bearbeitung geklärt werden.
Welche Informationen sollte ich bei meiner ersten Anfrage mitteilen?
Für eine erste Kontaktaufnahme genügt regelmäßig eine kurze Darstellung des Sachverhalts. Hilfreich ist insbesondere, wenn Sie uns mitteilen, um welches Kunstwerk, welche Sammlung oder welche Transaktion es geht, welche Personen oder Unternehmen beteiligt sind, worin das Problem besteht und welches Ziel Sie verfolgen. Bitte weisen Sie uns auch auf laufende Fristen oder bereits anhängige Gerichtsverfahren hin.
Wie wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht?
Bei jeder neuen Anfrage prüfen wir zunächst, ob ein möglicher Interessenkonflikt einer Mandatsübernahme entgegensteht. Hierfür benötigen wir insbesondere die Namen der beteiligten Personen, Unternehmen oder Institutionen. Ergibt die Prüfung einen Interessenkonflikt, teilen wir Ihnen dies umgehend mit und lehnen die Übernahme des Mandats ab. Eine inhaltliche Bearbeitung der Angelegenheit erfolgt in diesem Fall nicht.
Behandeln Sie meine Anfrage vertraulich?
Ja. Rechtsanwälte unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Vertraulichkeit ist gerade bei Kunstrechtsmandaten von besonderer Bedeutung, etwa bei Fragen zur Echtheit oder Provenienz eines Kunstwerks, bei Restitutionsforderungen oder bei vertraulichen Kunsttransaktionen.
Beraten Sie auch Mandanten aus dem Ausland?
Ja. Wir beraten und vertreten regelmäßig internationale Sammler, Erben, Galerien, Kunsthändler, Museen, Stiftungen und andere Mandanten bei kunstrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zu Deutschland. Die Beratung und Korrespondenz kann vollständig in englischer Sprache erfolgen. Eine persönliche Anreise nach München ist für die Mandatsaufnahme regelmäßig nicht erforderlich.
Wie schnell sollte ich mich bei einem kunstrechtlichen Problem an einen Rechtsanwalt wenden?
Bei einem bereits entstandenen Konflikt, einer bevorstehenden Transaktion oder laufenden Fristen empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme. Dies gilt insbesondere bei Fragen zur Echtheit oder Provenienz, bei Restitutionsforderungen, beim Kauf oder Verkauf bedeutender Kunstwerke sowie in Fällen, in denen Beweismittel gesichert oder rechtliche Fristen beachtet werden müssen.

Sie benötigen rechtliche Beratung im Oldtimerrecht?
Wir beraten Sammler, Käufer, Verkäufer, Händler, Werkstätten und Auktionshäuser bei Transaktionen und Streitigkeiten rund um hochwertige Oldtimer, klassische Sportwagen und historische Rennfahrzeuge – in Deutschland und bei internationalen Sachverhalten.
