Dr. Louis Rönsberg

Rechtsanwalt für Oldtimerrecht

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg berät und vertritt Sammler, Käufer, Verkäufer und Händler in allen wesentlichen rechtlichen Fragen rund um Oldtimer, klassische Fahrzeuge und hochwertige Sammlerautomobile d.h. im Oldtimerrecht.

Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf dem Kauf und Verkauf von Oldtimern, auf Mängeln und Gewährleistungsansprüchen, Fragen der Originalität und Fahrzeugidentität, Streitigkeiten über Restaurierungen sowie auf dem Auktionsrecht. Dr. Rönsberg vertritt Mandanten außergerichtlich und vor deutschen Zivilgerichten.

Neben seiner Spezialisierung im Oldtimerrecht verfügt Dr. Rönsberg über langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung anspruchsvoller zivilrechtlicher Ansprüche. Best Lawyers führt ihn im Bereich Litigation; das Handelsblatt zählt ihn 2026 im Bereich Konfliktlösung zu „Deutschlands besten Anwälten“.

Dr. Rönsberg ist Partner von SLB LAW sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Spezialisiert auf Oldtimerrecht

Oldtimer sind mehr als gebrauchte Fahrzeuge. Bei hochwertigen klassischen Automobilen bestimmen Faktoren wie Originalität, Fahrzeughistorie, Matching Numbers, Restaurierungszustand und besondere historische Merkmale den wirtschaftlichen Wert.

Rechtliche Streitigkeiten über Oldtimer erfordern deshalb neben fundierten Kenntnissen des Kauf-, Werkvertrags- und Schadensersatzrechts ein Verständnis für die Besonderheiten des Marktes für klassische Fahrzeuge.

Dr. Louis Rönsberg beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit dem Oldtimerrecht. Er verbindet seine Erfahrung im Wirtschaftsrecht und in der Prozessführung mit einer persönlichen Leidenschaft für klassische Automobile.

Seine Beratung konzentriert sich insbesondere auf wirtschaftlich bedeutende Streitigkeiten und Transaktionen im Zusammenhang mit hochwertigen Oldtimern, klassischen Sportwagen und historischen Rennfahrzeugen.

Beratung beim Kauf und Verkauf von Oldtimern

Beim Kauf eines hochwertigen Oldtimers können bereits einzelne Angaben im Kaufvertrag erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Das gilt insbesondere für Angaben zu Originalität, Baujahr, Fahrzeugidentität, Motor und Getriebe, Matching Numbers, Unfallfreiheit, Restaurierungszustand oder Fahrzeughistorie.

Dr. Rönsberg prüft und gestaltet Kaufverträge für klassische Fahrzeuge und berät Käufer und Verkäufer bereits vor Abschluss einer Transaktion.

Ist der Kaufvertrag bereits geschlossen, prüft er, welche rechtlichen Folgen sich aus Abweichungen zwischen der vereinbarten und der tatsächlichen Beschaffenheit des Fahrzeugs ergeben.

Mängel und Gewährleistung beim Oldtimer

Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Dr. Rönsberg liegt auf Streitigkeiten nach dem Kauf eines Oldtimers.

Typische Fälle betreffen beispielsweise erhebliche Korrosionsschäden, verschwiegene Unfallschäden, technische Defekte, falsche Angaben zum Restaurierungszustand oder Abweichungen von zugesagten Eigenschaften des Fahrzeugs.

Je nach Sachverhalt können Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bestehen. Eine besondere Rolle spielen dabei vertragliche Haftungsausschlüsse sowie die Frage, ob der Verkäufer einen Mangel kannte oder arglistig verschwiegen hat.

Dr. Rönsberg berät sowohl Käufer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch Verkäufer bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Gefälschte Oldtimer, Replika und Fahrzeugidentität

Bei besonders wertvollen Oldtimern können Zweifel an der Identität oder Originalität des Fahrzeugs zu erheblichen Vermögensschäden führen.

Fahrgestellnummern können verändert, Fahrzeuge aus verschiedenen Komponenten zusammengesetzt oder Repliken als vermeintliche Originalfahrzeuge angeboten werden. Auch die Herkunft von Motor, Getriebe oder Karosserie sowie die dokumentierte Historie eines Fahrzeugs können für dessen Wert entscheidend sein.

Dr. Rönsberg berät und vertritt Mandanten bei Streitigkeiten über gefälschte Oldtimer, Repliken, manipulierte Fahrgestellnummern und zweifelhafte Fahrzeugidentitäten.

Matching Numbers und Originalität

Bei hochwertigen Sammlerfahrzeugen gehört die Frage nach „Matching Numbers“ häufig zu den zentralen wertbildenden Kriterien.

Wurde ein Fahrzeug ausdrücklich als „Matching Numbers“ verkauft, kann rechtlich entscheidend sein, was die Parteien hierunter verstanden haben und welche Eigenschaften tatsächlich vereinbart wurden. Ähnliches gilt für Bezeichnungen wie „Originalmotor“, „Originalfahrzeug“ oder Angaben zu einer besonderen Renn- oder Wettbewerbshistorie.

Dr. Rönsberg prüft die vertragliche Bedeutung solcher Angaben und vertritt Mandanten bei Streitigkeiten über Originalität und vereinbarte Beschaffenheitsmerkmale.

Restaurierung und Werkstattstreitigkeiten

Die Restaurierung eines hochwertigen Oldtimers kann erhebliche Kosten verursachen und sich über einen langen Zeitraum erstrecken. Umso größer ist das Konfliktpotenzial, wenn Kosten erheblich überschritten werden, Arbeiten mangelhaft ausgeführt werden oder sich die Fertigstellung immer weiter verzögert.

Dr. Rönsberg berät bei der Gestaltung und Prüfung von Restaurierungs- und Werkstattverträgen sowie bei Streitigkeiten über mangelhafte Restaurierungen, Kostenüberschreitungen, Werklohnforderungen, Verzögerungen und die Herausgabe des Fahrzeugs.

Bei technischen Streitfragen begleitet er auch die Beweissicherung und die Einbindung geeigneter Sachverständiger.

Oldtimerauktionen und Auktionsrecht

Historische Automobile und klassische Rennfahrzeuge werden zunehmend über spezialisierte nationale und internationale Auktionshäuser gehandelt.

Dr. Rönsberg berät Käufer, Bieter, Einlieferer und Eigentümer bei rechtlichen Fragen rund um Oldtimerauktionen. Dabei geht es insbesondere um Auktionsbedingungen, Fahrzeugbeschreibungen, Haftungsausschlüsse, die rechtliche Stellung des Auktionshauses sowie Ansprüche wegen falscher Angaben oder Mängeln des ersteigerten Fahrzeugs.

Schadensfälle und Versicherungen

Wird ein wertvoller Oldtimer beschädigt, können neben den eigentlichen Reparaturkosten insbesondere Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und die Auswirkungen einer Reparatur auf Originalität und Fahrzeughistorie streitig sein.

Dr. Rönsberg vertritt Eigentümer bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie bei versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit klassischen Fahrzeugen.

Prozessführung im Oldtimerrecht

Ein weiterer Schwerpunkt von Dr. Rönsberg ist die gerichtliche Prozessführung. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung komplexer zivilrechtlicher und wirtschaftsrechtlicher Verfahren.

Gerade bei Oldtimerprozessen kommt der Beweisführung besondere Bedeutung zu. Häufig muss geklärt werden, welche Eigenschaften vereinbart wurden, welchen Zustand das Fahrzeug bei Übergabe hatte, welche Kenntnisse der Verkäufer besaß und ob technische oder historische Angaben zutreffend waren.

Dr. Rönsberg berücksichtigt deshalb bereits bei der außergerichtlichen Beratung die spätere Darlegungs- und Beweislast. Er begleitet Sachverständigengutachten und selbständige Beweisverfahren und vertritt Mandanten in gerichtlichen Auseinandersetzungen bundesweit.

Erfahrung im Wirtschaftsrecht

Dr. Louis Rönsberg ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach ersten Berufsjahren in einer Wirtschaftskanzlei wechselte er 2010 zu SLB Rechtsanwälte und wurde 2012 Partner der Kanzlei.

Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Seine langjährige Tätigkeit im Wirtschaftsrecht und in der Prozessführung bildet die Grundlage für die Beratung bei wirtschaftlich bedeutenden Oldtimertransaktionen und Streitigkeiten.

Seine Tätigkeit im Oldtimerrecht verbindet damit spezialisiertes Wissen über klassische Fahrzeuge mit langjähriger Erfahrung in Vertragsgestaltung, Verhandlungsführung und gerichtlicher Durchsetzung.

Internationaler Oldtimerhandel

Der Markt für hochwertige klassische Automobile ist international. Fahrzeuge werden über Ländergrenzen hinweg gekauft, verkauft, vermittelt, versteigert und transportiert.

Dr. Rönsberg berät daher auch bei internationalen Oldtimertransaktionen und grenzüberschreitenden Streitigkeiten. Dabei können insbesondere Fragen der Rechtswahl, des Gerichtsstands, der Vertragsgestaltung, der Zahlungsabwicklung und der Durchsetzung von Ansprüchen eine Rolle spielen.

Die Beratung erfolgt auf Deutsch und Englisch.

Tätigkeitsschwerpunkte im Oldtimerrecht:

Sprachen: Deutsch, Englisch

Persönliche Beratung im Oldtimerrecht

Bei rechtlichen Fragen rund um einen hochwertigen Oldtimer steht Dr. Louis Rönsberg Mandanten persönlich zur Verfügung – von der Prüfung und Gestaltung eines Kaufvertrags über die außergerichtliche Verhandlung bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Sie möchten einen hochwertigen Oldtimer kaufen oder verkaufen, haben nach dem Kauf erhebliche Mängel, Zweifel an Originalität, Matching Numbers oder Fahrzeugidentität festgestellt oder befinden sich bereits in einer Auseinandersetzung mit Verkäufer, Käufer, Händler, Werkstatt, Auktionshaus oder Versicherung?

Dr. Louis Rönsberg berät und vertritt Sie persönlich – von der ersten rechtlichen Prüfung und außergerichtlichen Verhandlung bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Die Vertretung in Zivilprozessen erfolgt bundesweit vor deutschen Gerichten.

Für eine erste Prüfung können Sie eine kurze Darstellung des Sachverhalts und die wesentlichen Unterlagen per E-Mail übermitteln.