Kanzlei für Oldtimerrecht

Jedes klassische Fahrzeug ist ein Unikat, denn es hat seine eigene Geschichte. Genau so individuell sind die rechtlichen Fragestellungen, die der Besitz von Oldtimern mit sich bringt.

Dr. Louis Rönsberg

Rechtsanwalt | Partner

Eine Leidenschaft für klassische Fahrzeuge, Renn- und Sportwägen.

Wir haben das Glück, uns alltäglich mit schönen Dingen beschäftigen zu dürfen. Mit klassichen Fahrzeugen und Rennwägen. Dabei verbinden wir unsere tiefe Kenntnis des exklusiven Automobilmarktes mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte im Automtotive- und Oldimerrecht.

Oldtimerauktion

Wir beraten und vertreten vor und nach Versteigerungen von Fahrzeugen. Bei der Einlieferung, der Ersteigerung einer Fälschung oder der Missachtung von Limit-Preisen.

Kauf von Oldtimern

Der Verkauf oder Kauf von klassichen Fahrzeugen sollte juristisch begleitet werden. Wir liefert, prüfen und verhandeln Oldtimerkaufverträge.

Mängel bei Oldtimern

Keine „Matching numbers“, versteckter Rost oder fehlende Originalität? Wir helfen bei Kaufmängeln und Fälschungen.

Oldtimerfälschung und Betrug

Wir helfen, wenn ein Nachbau als Original verkauft oder eine Fahrgestellnummer umgeschlagen wurde.

Oldtimer vererben

Das Vererben von Oldtimersammlungen sollte gut geplant sein. Wir unterstützen bei der Plandung und im Streitfall.

Doppelte Fahrgestellnummer

Fahrgestell-Doubletten deuten auf eine Fälschung hin. Das beeinträchtigt den Wert des originalen Oldtimers.

Lernen Sie unser Team kennen

Die Partner unserer Kanzlei bilden ein kompetentes und zuverlässiges Team und beraten in allen Bereichen des Oldimerrechts.

Dr. Louis Rönsberg

Rechtsanwalt | Partner

Dr. Christian Strassberger

Rechtsanwalt | Partner

Dr. Oliver Baumann

Rechtsanwalt | Partner

Sandra Bendler-Pepy

Rechtsanwältin | Partner

Awards und Rankings

Aktuelles!

  • Auktionsrecht: was bei der Ersteigerung eines Oldtimers zu beachten ist

    In Oldtimerversteigerungen können mitunter sehr gute Preise erzielt werden, sei es für den Einlieferer oder eben für den Ersteigerer, denn im Gegensatz zum freihändigen Verkauf über Oldtimer-Seiten im Internet oder über die einschlägigen Oldtimer-Magazine erfolgt die Preisfindung bei einer Oldtimerauktion innerhalb von wenigen Minuten und hängt stark vom Teilnehmerkreis ab. Nach ständiger Rechtsprechung deutscher Gerichte…

  • „Zustand 1“ als kaufvertraglich geschuldete Beschaffenheit

    Das Oberlandesgericht Köln hat mit rechtskräftigem Urteil vom 07.06.2016 (Az. 25 U 29/15) festgestellt, dass die Angabe des Verkäufers eines Oldtimers auf einer Internetseite, wonach das Fahrzeug „Zustand 1“ und „komplett restauriert“ sei, eine Beschaffenheitsvereinbarung begründet. Der Käufer habe sich auf diese Zusicherung verlassen dürfen und war nicht verpflichtet sie weiter zu überprüfen. Tatsächlich hatte…

  • Austauschmotor ist nicht „Originalmotor“ eines Oldtimers

    Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil vom 28.09.2015 (Az. 1 U 59/15) festgestellt, dass mit dem „Originalmotor“ eines Gebrauchtwagens für einen privaten Käufer der vom Hersteller selbst eingebaute Erstmotor gemeint ist und dass diese Beschaffenheit fehlt, wenn der ursprüngliche Motor durch einen bauartgleichen Austauschmotor des Herstellers ersetzt wurde. In diesem Fall soll der Käufer gegen…