„Jedes klassische Fahrzeug ist ein Unikat, denn es hat seine eigene Geschichte. Genau so individuell sind die rechtlichen Fragestellungen, die der Besitz von Oldtimern mit sich bringt.“

Dr. Louis Rönsberg
Rechtsanwalt | Partner
Eine Leidenschaft für klassische Fahrzeuge, Renn- und Sportwägen.
Wir haben das Glück, uns alltäglich mit schönen Dingen beschäftigen zu dürfen. Mit klassichen Fahrzeugen und Rennwägen. Dabei verbinden wir unsere tiefe Kenntnis des exklusiven Automobilmarktes mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte im Automtotive- und Oldimerrecht.
Oldtimerauktion
Wir beraten und vertreten vor und nach Versteigerungen von Fahrzeugen. Bei der Einlieferung, der Ersteigerung einer Fälschung oder der Missachtung von Limit-Preisen.
Kauf von Oldtimern
Der Verkauf oder Kauf von klassichen Fahrzeugen sollte juristisch begleitet werden. Wir liefert, prüfen und verhandeln Oldtimerkaufverträge.
Mängel bei Oldtimern
Keine „Matching numbers“, versteckter Rost oder fehlende Originalität? Wir helfen bei Kaufmängeln und Fälschungen.
Oldtimerfälschung und Betrug
Wir helfen, wenn ein Nachbau als Original verkauft oder eine Fahrgestellnummer umgeschlagen wurde.
Oldtimer vererben
Das Vererben von Oldtimersammlungen sollte gut geplant sein. Wir unterstützen bei der Plandung und im Streitfall.
Doppelte Fahrgestellnummer
Fahrgestell-Doubletten deuten auf eine Fälschung hin. Das beeinträchtigt den Wert des originalen Oldtimers.
Lernen Sie unser Team kennen
Die Partner unserer Kanzlei bilden ein kompetentes und zuverlässiges Team und beraten in allen Bereichen des Oldimerrechts.
Referenzen
Mercedes-Benz 300 SL (W 198) mangelhaft
2023: Beratung und Vertretung des Käufers eines mangelhaften Mercedes-Benz 300 SL Coupé.
Historischer Rennwagen von 1955
2022: Beratung eines Automobilkonzerns bezüglich der Versteigerung eines historischen Rennwagens aus dem Jahr 1955 (€ 135 Mio.).
Ferrari Dino 246 GTS – doppelte Fahrgestellnummer
2021: Beratung des Eigentümers eines historischen Sportwagens in Bezug auf ein am Markt angebotenes Fahrzeug mit gleicher Fahrgestellnummer (Fahrgestell-Doublette).
Rennwagen 1968 – Fälschung
2020: Beratung und gerichtliche Vertretung des Käufers eines gefälschten Rennfahrzeugs, das angeblich in der Saison 1968 in den Rennen von Daytona und Le Mans gefahren sein soll. Schaden ca. € 1,8 Mio.
Import von Supercar Collection
2019: Beratung und Vertretung beim Import einer umfangreichen Sammlung von Supercars von UK nach Deutschland.
Awards und Rankings



FAQ
Was verstehen Sie unter Oldtimerrecht?
Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten bei allen rechtlichen Fragen rund um Oldtimer, klassische Fahrzeuge oder Rennwägen sowie Sportwagen und Luxusfahrzeuge.
Was zeichnet Sie im Oldtimerrecht aus?
Wir beraten seit 20 Jahren Mandanten im Oldtimerrecht und haben in diesem Spezialgebiet unzählige Prozesse geführt, Verträge geschrieben, geprüft oder verhandelt. Darüber hinaus sind wir auf Auktionsrechts spezialisiert und kennen die Besonderheiten von Oldtimerversteigerungen.
Welche Kosten sind mit einer anwaltlichen Beratung verbunden?
Wir legen Wert auf eine faire und transparente Kostenstruktur. Die Höhe unseres Stundensatzes hängt von der Komplexität und dem wirtschaftlichen Wert des Streitgegenstandes ab. Bei gerichtlichen Streitigkeiten sind wir verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG abzurechnen.
Welche Kosten entstehen im Rahmen einer Erstberatung?
Uns ist es wichtig, dass Sie nicht von Kosten überrascht werden. Um den Zeitaufwand einschätzen zu können, der zur Lösung Ihres Anliegens erforderlich ist, müssen wir dieses zunächst verstehen. Dafür berechnen wir nichts. Im Falle einer Mandatierung wird eine schriftliche Vergütungsvereinbarung geschlossen.

Aktuelles!
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Auktionsrecht: was bei der Ersteigerung eines Oldtimers zu beachten ist
In Oldtimerversteigerungen können mitunter sehr gute Preise erzielt werden, sei es für den Einlieferer oder eben für den Ersteigerer, denn im Gegensatz zum freihändigen Verkauf über Oldtimer-Seiten im Internet oder über die einschlägigen Oldtimer-Magazine erfolgt die Preisfindung bei einer Oldtimerauktion innerhalb von wenigen Minuten und hängt stark vom Teilnehmerkreis ab. Nach ständiger Rechtsprechung deutscher Gerichte…
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„Zustand 1“ als kaufvertraglich geschuldete Beschaffenheit
Das Oberlandesgericht Köln hat mit rechtskräftigem Urteil vom 07.06.2016 (Az. 25 U 29/15) festgestellt, dass die Angabe des Verkäufers eines Oldtimers auf einer Internetseite, wonach das Fahrzeug „Zustand 1“ und „komplett restauriert“ sei, eine Beschaffenheitsvereinbarung begründet. Der Käufer habe sich auf diese Zusicherung verlassen dürfen und war nicht verpflichtet sie weiter zu überprüfen. Tatsächlich hatte…
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Austauschmotor ist nicht „Originalmotor“ eines Oldtimers
Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil vom 28.09.2015 (Az. 1 U 59/15) festgestellt, dass mit dem „Originalmotor“ eines Gebrauchtwagens für einen privaten Käufer der vom Hersteller selbst eingebaute Erstmotor gemeint ist und dass diese Beschaffenheit fehlt, wenn der ursprüngliche Motor durch einen bauartgleichen Austauschmotor des Herstellers ersetzt wurde. In diesem Fall soll der Käufer gegen…




