Kanzlei für Oldtimerrecht

Rechtsberatung für Sammler, Käufer, Verkäufer und Eigentümer hochwertiger Oldtimer, klassischer Sportwagen und historischer Rennfahrzeuge.
Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg berät und vertritt bei Oldtimerkauf, Mängeln, Fälschungen und Originalität, Restaurierungen, Auktionen sowie Schäden und Versicherungsfällen.

Dr. Louis Rönsberg berät seit vielen Jahren Sammler, Käufer, Verkäufer und Eigentümer hochwertiger klassischer Fahrzeuge. Seine Tätigkeit umfasst sowohl die rechtliche Begleitung beim Kauf und Verkauf als auch komplexe Auseinandersetzungen über Mängel, Originalität und Fahrzeugidentität, Restaurierungen, Werkstattarbeiten und Oldtimerauktionen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Streitigkeiten über Matching Numbers, Fälschungen und Repliken, historische Rennfahrzeuge sowie hochwertige Sammlerfahrzeuge.

Als erfahrener Prozessanwalt verbindet Dr. Rönsberg die rechtliche Beurteilung mit den technischen und historischen Besonderheiten klassischer Fahrzeuge.

Rechtsanwalt für Oldtimerrecht
Dr. Louis Rönsberg – Rechtsanwalt für Oldtimerrecht

Eine Leidenschaft für klassische Fahrzeuge, Renn- und Sportwägen.

Wir haben das Glück, uns alltäglich mit schönen Dingen beschäftigen zu dürfen. Mit klassischen Fahrzeugen und Rennwagen. Dabei verbinden wir unsere tiefe Kenntnis des exklusiven Automobilmarktes mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte im Automotive- und Oldtimerrecht.

Oldtimerkauf & Kaufvertrag

Beim Kauf oder Verkauf eines Oldtimers können unklare Vertragsklauseln, Haftungsausschlüsse oder falsche Angaben erhebliche finanzielle Folgen haben. Wir beraten Käufer und Verkäufer bei der Vertragsgestaltung und bei rechtlichen Problemen rund um den Oldtimerkauf.

Kaufmängel & Gewährleistung

Verdeckter Rost, Unfallschäden, technische Defekte oder falsche Angaben zu Zustand und Historie können erhebliche Mängel eines Oldtimers darstellen. Wir beraten Käufer und Verkäufer zu Gewährleistung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.

Fälschungen & Originalität

Bei wertvollen Oldtimern entscheiden Originalität, Fahrzeugidentität und Historie maßgeblich über den Wert. Wir beraten bei Repliken, manipulierter Fahrgestellnummer, fehlenden Matching Numbers und falschen Angaben zur Herkunft oder Originalität.

Restaurierung & Werkstatt

Die Restaurierung eines Oldtimers ist häufig mit hohen Kosten und komplexen Werkleistungen verbunden. Wir beraten bei mangelhafter Restaurierung, Kostenüberschreitungen, Verzögerungen sowie Streitigkeiten über Werklohn und die Herausgabe des Fahrzeugs.

Oldtimerauktionen

Der Kauf oder Verkauf eines Oldtimers auf einer Auktion unterliegt besonderen rechtlichen Bedingungen. Wir beraten Käufer und Einlieferer zu Auktionsbedingungen, Fahrzeugbeschreibungen, Haftung, Gewährleistung und Ansprüchen nach der Versteigerung.

Schäden & Versicherung

Bei Beschädigung eines Oldtimers können Reparaturkosten, Wertminderung und Fahrzeugwert schnell zum Streit führen. Wir beraten und vertreten Eigentümer bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen.

Jedes klassische Fahrzeug ist ein Unikat, denn es hat seine eigene Geschichte. Genau so individuell sind die rechtlichen Fragestellungen, die der Besitz von Oldtimern mit sich bringt.

Lernen Sie unser Team kennen

Die Partner unserer Kanzlei bilden ein kompetentes und zuverlässiges Team und beraten in allen Bereichen des Oldimerrechts.

Dr. Louis Rönsberg

Rechtsanwalt | Partner

Sandra Bendler-Pepy

Rechtsanwältin | Partnerin

Felix Bode

Rechtsanwalt | Senior Associate

Marie Dötsch

Rechtsanwältin | Associate

Aktuelles!

  • Auktionsrecht: was bei der Ersteigerung eines Oldtimers zu beachten ist

    In Oldtimerversteigerungen können mitunter sehr gute Preise erzielt werden, sei es für den Einlieferer oder eben für den Ersteigerer, denn im Gegensatz zum freihändigen Verkauf über Oldtimer-Seiten im Internet oder über die einschlägigen Oldtimer-Magazine erfolgt die Preisfindung bei einer Oldtimerauktion innerhalb von wenigen Minuten und hängt stark vom Teilnehmerkreis ab. Nach ständiger Rechtsprechung deutscher Gerichte…

  • „Zustand 1“ als kaufvertraglich geschuldete Beschaffenheit

    Das Oberlandesgericht Köln hat mit rechtskräftigem Urteil vom 07.06.2016 (Az. 25 U 29/15) festgestellt, dass die Angabe des Verkäufers eines Oldtimers auf einer Internetseite, wonach das Fahrzeug „Zustand 1“ und „komplett restauriert“ sei, eine Beschaffenheitsvereinbarung begründet. Der Käufer habe sich auf diese Zusicherung verlassen dürfen und war nicht verpflichtet sie weiter zu überprüfen. Tatsächlich hatte…

  • Austauschmotor ist nicht „Originalmotor“ eines Oldtimers

    Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil vom 28.09.2015 (Az. 1 U 59/15) festgestellt, dass mit dem „Originalmotor“ eines Gebrauchtwagens für einen privaten Käufer der vom Hersteller selbst eingebaute Erstmotor gemeint ist und dass diese Beschaffenheit fehlt, wenn der ursprüngliche Motor durch einen bauartgleichen Austauschmotor des Herstellers ersetzt wurde. In diesem Fall soll der Käufer gegen…

Wir beraten Sammler, Käufer, Verkäufer, Händler, Werkstätten und Auktionshäuser bei Transaktionen und Streitigkeiten rund um hochwertige Oldtimer, klassische Sportwagen und historische Rennfahrzeuge – in Deutschland und bei internationalen Sachverhalten.