Anwälte

Lernen Sie unser Team für Oldtimerrecht kennen

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sammler, Käufer, Verkäufer, Oldtimerhändler und Restaurierungsbetriebe in allen Bereichen des Oldtimerrechts.

Wir verbinden langjährige Erfahrung in der rechtlichen Beratung und Prozessführung mit einem besonderen Verständnis für klassische Fahrzeuge, historische Sportwagen und Rennfahrzeuge.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere den Kauf und Verkauf von Oldtimern, Mängel und Gewährleistung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Fälschungen und Repliken, Originalität und Matching Numbers, Fahrzeugidentität, Restaurierungen und Werkstattstreitigkeiten, Oldtimer-Auktionen sowie Unfallschäden und Versicherungsfragen.

Lernen Sie unser Team für Oldtimerrecht kennen

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sammler, Käufer, Verkäufer, Oldtimerhändler und Restaurierungsbetriebe in allen Bereichen des Oldtimerrechts. Wir verbinden langjährige Erfahrung in der rechtlichen Beratung und Prozessführung mit einem besonderen Verständnis für klassische Fahrzeuge, historische Sportwagen und Rennfahrzeuge.

Dr. Louis Rönsberg

Rechtsanwalt | Partner

Sandra Bendler-Pepy

Rechtsanwältin | Partnerin

Felix Bode

Rechtsanwalt | Senior Associate

Marie Dötsch

Rechtsanwältin | Associate

Dr. Louis Rönsberg

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Louis Rönsberg berät und vertritt Sammler, Käufer, Verkäufer und Unternehmen in komplexen Rechtsfragen rund um hochwertige Oldtimer, klassische Sportwagen und historische Rennfahrzeuge.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Streitigkeiten über Fahrzeugmängel, Rücktritt vom Kaufvertrag, Fälschungen und Repliken, Originalität, Matching Numbers und Fahrzeugidentität sowie Restaurierungen und Oldtimer-Auktionen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei wirtschaftlich bedeutenden und technisch oder historisch komplexen Oldtimerfällen.

Dr. Rönsberg wird von Best Lawyers im Bereich Litigation sowie vom Handelsblatt unter „Deutschlands beste Anwälte“ im Bereich Konfliktlösung geführt. Weitere Empfehlungen bestehen durch The Legal 500 und Leaders League.

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Sandra Bendler-Pepy

Rechtsanwältin | Avvocato

Sandra Bendler-Pepy berät und vertritt Mandanten im Oldtimerrecht mit besonderem Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen Deutschland und Italien.

Ihre deutsch-italienische Qualifikation ist insbesondere bei Kauf- und Verkaufsfällen sowie sonstigen Rechtsfragen rund um klassische Fahrzeuge mit Bezug zu beiden Ländern von Bedeutung.

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Felix Bode

Rechtsanwalt

Felix Bode berät und vertritt Oldtimersammler, Oldtimerhändler und Restaurierungsbetriebe in rechtlichen Angelegenheiten rund um klassische und historische Fahrzeuge.

Seine Tätigkeit umfasst insbesondere Vertragsfragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf, Besitz, Reparatur und Restaurierung von Oldtimern.

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Marie Dötsch

Rechtsanwältin

Marie Dötsch berät und vertritt Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten rund um Oldtimer und hochwertige Sammlerfahrzeuge.

Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere die rechtliche Begleitung von Transaktionen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten im Oldtimerrecht.

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Rechtsberatung für Oldtimer und klassische Fahrzeuge

Oldtimerrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom gewöhnlichen Autokauf- und Kfz-Recht.

Bei hochwertigen Sammlerfahrzeugen wird der Wert häufig durch Eigenschaften bestimmt, die bei einem gewöhnlichen Gebrauchtwagen kaum eine Rolle spielen. Dazu gehören insbesondere die Originalität von Karosserie, Motor und Getriebe, Matching Numbers, Fahrzeugidentität und Fahrgestellnummer, Restaurierungshistorie, Provenienz sowie eine dokumentierte Rennhistorie.

Streitigkeiten über solche Eigenschaften können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben und erfordern häufig neben der rechtlichen auch eine technische und historische Aufarbeitung.

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Kauf und Verkauf von Oldtimern;
  • Gestaltung und Prüfung von Oldtimer-Kaufverträgen;
  • Mängel und Gewährleistung beim Oldtimerkauf;
  • Rücktritt vom Oldtimer-Kaufvertrag;
  • Fälschungen, Repliken und Originalität;
  • Matching Numbers und Fahrzeugidentität;
  • manipulierte oder doppelt vergebene Fahrgestellnummern;
  • Restaurierungsverträge und Restaurierungsmängel;
  • Werkstattstreitigkeiten und Kostenüberschreitungen;
  • Oldtimer-Auktionen und Auktionsrecht;
  • Unfallschäden und Wertminderung;
  • Oldtimerversicherungen;
  • Gutachten und Beweissicherung; sowie
  • internationale Oldtimertransaktionen.

Bei technisch oder historisch komplexen Fragestellungen arbeiten wir bei Bedarf mit Sachverständigen, Markenspezialisten und Fahrzeughistorikern zusammen.

Beratung und Prozessführung im Oldtimerrecht

Viele Streitigkeiten im Oldtimerrecht entscheiden sich an der Frage, was über ein Fahrzeug vereinbart wurde und was sich anschließend beweisen lässt.

Ist der Motor tatsächlich der ursprünglich zum Fahrzeug gehörende Motor? Ist die Fahrgestellnummer authentisch? Hat der Rennwagen tatsächlich an den Rennen teilgenommen, mit denen er beworben wurde? Wurde ein erheblicher Unfallschaden verschwiegen? Entspricht eine Restaurierung den vertraglichen Vereinbarungen?

Gerade bei wertvollen Oldtimern können solche Fragen erhebliche Auswirkungen auf den Marktwert und damit auf mögliche Ansprüche des Käufers oder Verkäufers haben.

Unsere Erfahrung in der Prozessführung und Streitbeilegung ermöglicht es uns, Oldtimerfälle von Beginn an auch unter prozessualen Gesichtspunkten zu beurteilen. Dazu gehören insbesondere die Analyse der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, die Prüfung der Darlegungs- und Beweislast, die frühzeitige Sicherung von Beweismitteln und die Einbindung geeigneter Sachverständiger.

Wir vertreten unsere Mandanten sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor deutschen Gerichten.

Internationale Oldtimerfälle

Der Markt für hochwertige Oldtimer und Sammlerfahrzeuge ist international.

Fahrzeuge werden über Ländergrenzen hinweg gekauft und verkauft, auf internationalen Auktionen versteigert, in spezialisierten Werkstätten restauriert und anschließend in einem anderen Staat zugelassen oder weiterveräußert.

Unsere Rechtsanwälte beraten daher auch bei grenzüberschreitenden Oldtimertransaktionen und Streitigkeiten, insbesondere bei Fragen zum anwendbaren Recht, zur internationalen Zuständigkeit, zu Kaufverträgen mit ausländischen Vertragspartnern sowie zur Durchsetzung von Ansprüchen in Deutschland.

Die Beratung internationaler Mandanten ist auch vollständig in englischer Sprache möglich.

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sammler, Käufer, Verkäufer, Oldtimerhändler und Restaurierungsbetriebe bei rechtlichen Fragen und Streitigkeiten rund um Oldtimer, klassische Sportwagen und historische Rennfahrzeuge.

Ob Oldtimerkauf, erhebliche Fahrzeugmängel, Rücktritt vom Kaufvertrag, Zweifel an Originalität oder Matching Numbers, eine problematische Restaurierung oder eine Oldtimer-Auktion – wir prüfen die Rechtslage, begleiten die Beweissicherung und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.