Seltene und hochwertige Oldtimer werden häufig über spezialisierte Auktionshäuser versteigert. Internationale Auktionen bieten Zugang zu besonderen Sammlerfahrzeugen, historischen Sportwagen und Rennfahrzeugen – zugleich können beim Kauf oder Verkauf über eine Auktion erhebliche rechtliche Risiken entstehen.
Katalogbeschreibung, Zustandsbericht, Auktionsbedingungen und Einlieferungsvertrag bestimmen maßgeblich, welche Rechte Käufer und Verkäufer haben. Besonders problematisch wird es, wenn sich nach dem Zuschlag herausstellt, dass ein Fahrzeug nicht die beschriebene Historie besitzt, keine zugesagten Matching Numbers aufweist, erhebliche verschwiegene Mängel hat oder Zweifel an seiner Identität und Originalität bestehen.
Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg berät und vertritt Käufer, Sammler und Einlieferer bei Oldtimerauktionen und im Auktionsrecht – von der Prüfung der Auktionsbedingungen und Einlieferungsverträge bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nach einer Versteigerung.
Auf dieser Seite
- Oldtimer auf einer Auktion kaufen
- Der Zuschlag bei einer Oldtimerauktion
- Wer ist bei einer Oldtimerauktion der Verkäufer?
- Auktionsbedingungen beim Oldtimerkauf
- Katalogbeschreibung, Matching Numbers und Fahrzeughistorie
- Haftungsausschluss bei Oldtimerauktionen
- Mängel und Rücktritt nach einer Oldtimerauktion
- Online-Auktion und Präsenzauktion
- Internationale Oldtimerauktionen
- Oldtimer über ein Auktionshaus verkaufen
- Beweissicherung nach einer Oldtimerauktion
- Rechtsanwalt für Oldtimerauktionen und Auktionsrecht
- Häufige Fragen zu Oldtimerauktionen und Auktionsrecht
Oldtimer auf einer Auktion kaufen
Der Kauf eines Oldtimers auf einer Auktion unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einem gewöhnlichen Fahrzeugkauf.
Neben Käufer und Verkäufer tritt das Auktionshaus. Dessen rechtliche Stellung hängt von der konkreten Gestaltung der Auktion ab.
Vor Abgabe eines Gebots sollte deshalb geklärt werden:
- Wer ist Verkäufer des Fahrzeugs?
- Handelt das Auktionshaus im eigenen oder fremden Namen?
- Welche Auktionsbedingungen gelten?
- Welche Angaben werden zur Beschaffenheit des Fahrzeugs gemacht?
- Welche Angaben werden ausdrücklich nicht garantiert?
- Welche Haftungsausschlüsse gelten?
- Welche Prüfpflichten werden dem Bieter auferlegt?
- Welche zusätzlichen Aufgelder und Gebühren entstehen?
- Welches Recht ist anwendbar?
- Welcher Gerichtsstand ist vorgesehen?
Gerade bei internationalen Oldtimerauktionen können die Auktionsbedingungen erheblich von den Regelungen abweichen, die ein deutscher Käufer von einem gewöhnlichen Kaufvertrag erwartet.
Für die allgemeinen rechtlichen Anforderungen beim Erwerb eines klassischen Fahrzeugs finden Sie weitere Informationen unter Oldtimerkauf & Kaufvertrag.
Der Zuschlag bei einer Oldtimerauktion
Bei einer klassischen Versteigerung kommt der Vertrag grundsätzlich mit dem Zuschlag zustande.
§ 156 BGB bestimmt für Versteigerungen, dass der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande kommt. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird.
Welche konkreten vertraglichen Beziehungen mit dem Zuschlag entstehen, hängt jedoch von der Ausgestaltung der Auktion und den jeweiligen Auktionsbedingungen ab.
Für einen Bieter ist deshalb wichtig zu wissen, dass ein abgegebenes Gebot nicht lediglich eine unverbindliche Interessenbekundung ist. Mit dem Zuschlag können erhebliche Zahlungspflichten entstehen.
Wer ist bei einer Oldtimerauktion der Verkäufer?
Diese Frage ist für spätere Ansprüche von zentraler Bedeutung.
Ein Auktionshaus kann ein Fahrzeug beispielsweise im Namen und für Rechnung des Einlieferers versteigern. Je nach Vertragsgestaltung können jedoch unterschiedliche rechtliche Konstellationen vorliegen.
Für den Käufer ist deshalb entscheidend, mit wem der Kaufvertrag tatsächlich zustande gekommen ist.
Davon hängt insbesondere ab, gegen wen Ansprüche wegen eines mangelhaften oder falsch beschriebenen Oldtimers geltend gemacht werden können.
Die bloße Tatsache, dass sämtliche Kommunikation über das Auktionshaus erfolgt und der Käufer den Kaufpreis an dieses zahlt, beantwortet die Frage nach dem Vertragspartner nicht zwingend.
Auktionsbedingungen beim Oldtimerkauf
Auktionshäuser verwenden regelmäßig umfangreiche Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Diese können unter anderem Regelungen enthalten über:
- Zustandekommen des Kaufvertrags,
- Stellung des Auktionshauses,
- Haftung für Katalogangaben,
- Gewährleistung und Haftungsausschlüsse,
- Besichtigungs- und Prüfungsmöglichkeiten,
- Zustandsberichte,
- Originalität und Authentizität,
- Fahrzeughistorie,
- Zahlung und Fälligkeit,
- Käuferaufgeld,
- Abholung und Transport,
- Eigentumsübergang,
- anwendbares Recht und
- Gerichtsstand.
Bei hochwertigen Oldtimern sollte deshalb nicht nur die Fahrzeugbeschreibung, sondern auch das Kleingedruckte der Auktion geprüft werden.
Ein spektakuläres Fahrzeug mit überzeugender Historie kann rechtlich ganz anders zu beurteilen sein, wenn die Auktionsbedingungen bestimmte Angaben lediglich als unverbindliche Informationen Dritter behandeln.
Welche Bedeutung hat die Katalogbeschreibung?
Bei einer Oldtimerauktion ist die Katalogbeschreibung häufig ein wesentlicher Bestandteil der Kaufentscheidung.
Typische Angaben betreffen:
- Baujahr,
- Fahrgestellnummer,
- Motor- und Getriebenummer,
- Matching Numbers,
- Originalität,
- Restaurierungszustand,
- Vorbesitzer,
- Laufleistung,
- Unfallhistorie,
- Rennhistorie,
- besondere Auslieferungsspezifikationen und
- frühere Auszeichnungen oder Wettbewerbserfolge.
Stellt sich eine solche Angabe später als falsch heraus, muss geprüft werden, welche rechtliche Bedeutung sie für den konkreten Kaufvertrag hatte.
Entscheidend ist insbesondere, wer die Angabe gemacht hat, wie verbindlich sie formuliert wurde und welche Regelungen die Auktionsbedingungen hierzu enthalten.
„Matching Numbers“ im Auktionskatalog
Bei hochwertigen Sammlerfahrzeugen kann die Angabe „Matching Numbers“ einen erheblichen Einfluss auf den Kaufpreis haben.
Wird ein Fahrzeug im Auktionskatalog mit Matching Numbers beschrieben und stellt sich später heraus, dass beispielsweise Motor oder Getriebe nicht dem historischen Auslieferungszustand entsprechen, können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen entstehen.
Dabei genügt es nicht, lediglich festzustellen, dass irgendeine Nummer am Bauteil vorhanden ist.
Es muss gegebenenfalls untersucht werden, ob die Nummer authentisch und unverändert ist und ob sie mit den beim Hersteller dokumentierten Auslieferungsdaten des konkreten Fahrzeugs übereinstimmt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Matching Numbers & Fahrzeugidentität.
Falsche Fahrzeughistorie und Rennhistorie
Bei besonders wertvollen Oldtimern wird der Marktwert nicht nur durch technische Eigenschaften bestimmt.
Eine besondere Vorbesitzergeschichte, Teilnahme an bedeutenden Rennen oder eine Verbindung zu bekannten Persönlichkeiten kann den Wert eines Fahrzeugs erheblich beeinflussen.
Gerade bei historischen Rennfahrzeugen können deshalb falsche Angaben zur Rennhistorie wirtschaftlich besonders relevant sein.
Stellt sich nach einer Auktion heraus, dass ein Fahrzeug entgegen der Beschreibung nicht an einem bestimmten Rennen teilgenommen hat oder die behauptete historische Identität nicht zweifelsfrei besteht, muss geprüft werden, ob die betreffende Angabe Bestandteil der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit geworden ist und wer hierfür einzustehen hat.
Oldtimer vor der Auktion besichtigen und prüfen
Bei hochpreisigen Fahrzeugen sollte eine Auktion nicht dazu verleiten, die technische und historische Prüfung zu vernachlässigen.
Die zeitliche Dynamik einer Versteigerung und die Konkurrenz anderer Bieter können erheblichen Entscheidungsdruck erzeugen.
Soweit möglich, sollten vor Abgabe eines Gebots insbesondere geprüft werden:
- Fahrzeugidentität,
- Fahrgestellnummer,
- Motor- und Getriebenummer,
- Matching Numbers,
- Originalität wesentlicher Bauteile,
- Restaurierungsqualität,
- Unfall- und Korrosionsschäden,
- Fahrzeugdokumentation und
- Plausibilität der angegebenen Historie.
Bei besonders wertvollen Fahrzeugen kann die Einschaltung eines markenspezifischen Sachverständigen oder Historikers sinnvoll sein.
Zustandsbericht und Besichtigung
Viele Auktionshäuser stellen Interessenten auf Anfrage einen sogenannten Condition Report oder Zustandsbericht zur Verfügung.
Ein solcher Bericht kann für die Kaufentscheidung wichtig sein. Er ersetzt jedoch nicht zwingend eine eigene technische Prüfung.
Insbesondere muss geprüft werden, welchen rechtlichen Stellenwert das Auktionshaus seinem Zustandsbericht nach den Auktionsbedingungen beimisst.
Werden darin konkrete Angaben zum Zustand gemacht, können diese für einen späteren Rechtsstreit relevant sein. Zugleich enthalten Auktionsbedingungen häufig Einschränkungen hinsichtlich Umfang und Verbindlichkeit solcher Zustandsberichte.
Deshalb sollten Katalogbeschreibung, Zustandsbericht und Auktionsbedingungen immer zusammen betrachtet werden.
Haftungsausschluss bei Oldtimerauktionen
Gerade bei historischen Fahrzeugen versuchen Verkäufer und Auktionshäuser häufig, die Haftung für Mängel weitgehend zu begrenzen.
Ob und in welchem Umfang ein Haftungsausschluss wirksam ist, hängt jedoch von der konkreten Vertragsgestaltung und den beteiligten Personen ab.
Von besonderer Bedeutung kann § 444 BGB sein. Danach kann sich ein Verkäufer insbesondere insoweit nicht auf einen Haftungsausschluss berufen, als er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
Daneben ist zu prüfen, ob konkrete Angaben über das Fahrzeug als vereinbarte Beschaffenheit anzusehen sind und wie diese zu einem allgemeinen Haftungsausschluss stehen.
Gerade bei wertbildenden Angaben wie Matching Numbers, Originalmotor, Unfallfreiheit oder einer bestimmten Fahrzeughistorie sollte deshalb der gesamte Vertrag einschließlich der Auktionsbedingungen ausgewertet werden.
Mängel nach einer Oldtimerauktion
Stellt sich nach dem Zuschlag heraus, dass der Oldtimer erhebliche Mängel besitzt, sollte zunächst die Beweislage gesichert werden.
Mögliche Probleme sind beispielsweise:
- erhebliche verdeckte Korrosion,
- nicht offengelegte Unfallschäden,
- schwere technische Defekte,
- mangelhafte Restaurierung,
- falscher Motor oder falsches Getriebe,
- fehlende Matching Numbers,
- manipulierte Identifikationsnummern,
- falsches Baujahr,
- unzutreffende Fahrzeughistorie oder
- Zweifel an der Identität des Fahrzeugs.
Anschließend ist zu prüfen, welche Angaben vertraglich geschuldet waren und gegen wen Ansprüche bestehen.
Weitere Informationen zu den Rechten des Käufers finden Sie unter Mängel & Gewährleistung beim Oldtimer.
Rücktritt nach einer Oldtimerauktion
Auch nach einem Auktionskauf kann unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht kommen.
Ein automatisches Recht, einen ersteigerten Oldtimer einfach zurückzugeben, besteht jedoch nicht.
Entscheidend ist insbesondere, ob ein rechtlich relevanter Sachmangel vorliegt, welche Auktionsbedingungen gelten, ob eine Nacherfüllung erforderlich und möglich ist und ob ein vereinbarter Haftungsausschluss eingreift.
Bei Eigenschaften wie einer bestimmten Fahrzeugidentität oder zugesagten Matching Numbers kann eine Nacherfüllung tatsächlich unmöglich sein, wenn sich beispielsweise herausstellt, dass der ursprüngliche Motor nicht mehr vorhanden ist.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Rücktritt vom Oldtimer-Kaufvertrag sowie Mängel & Gewährleistung beim Oldtimer.
Online-Auktion und Präsenzauktion – rechtliche Unterschiede
Nicht jede Auktion im Internet ist rechtlich mit einer klassischen Versteigerung gleichzusetzen.
Bei einer traditionellen Versteigerung erfolgt der Vertragsschluss grundsätzlich durch Zuschlag. Bei Online-Plattformen hängt der Vertragsschluss dagegen von der konkreten technischen und vertraglichen Gestaltung des Bieterverfahrens ab.
Auch beim Verbraucherwiderrufsrecht können Unterschiede bestehen. Das Gesetz stellt für bestimmte Ausnahmen auf eine öffentlich zugängliche Versteigerung ab, bei der Verbraucher persönlich anwesend sein können oder diese Möglichkeit erhalten.
Deshalb sollte insbesondere bei reinen Online-Auktionen nicht vorschnell davon ausgegangen werden, dass sämtliche Regeln einer klassischen Präsenzauktion ohne Weiteres übertragbar sind.
Internationaler Oldtimerkauf auf Auktionen
Viele bedeutende Oldtimerauktionen finden außerhalb Deutschlands statt.
Damit können zusätzliche Rechtsfragen entstehen:
- Welches Recht gilt für den Kaufvertrag?
- Welches Recht gilt für das Verhältnis zum Auktionshaus?
- Welcher Gerichtsstand wurde vereinbart?
- Wo kann eine Klage erhoben werden?
- Welche Gewährleistungsregeln gelten?
- Wie erfolgt Zahlung und Eigentumsübertragung?
- Wer trägt das Transportrisiko?
- Welche Einfuhr- und Zollfragen entstehen?
Bei Fahrzeugen mit hohem sechs- oder siebenstelligem Wert können diese Fragen erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.
Vor einem hochpreisigen Gebot bei einer ausländischen Auktion kann deshalb eine vorherige Prüfung der Auktionsbedingungen sinnvoll sein.
Oldtimer über ein Auktionshaus verkaufen
Auch für den Einlieferer eines Fahrzeugs stellen sich wichtige rechtliche Fragen.
Der Einlieferungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Eigentümer und Auktionshaus.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen insbesondere:
- Schätzpreis und Reserve Price,
- Provision und sonstige Gebühren,
- Kosten für Transport, Aufbereitung und Marketing,
- Beschreibung des Fahrzeugs,
- Angaben zur Originalität und Historie,
- Befugnisse des Auktionshauses,
- Rücknahme des Fahrzeugs vor der Auktion,
- Vorgehen bei Nichterreichen des Mindestpreises,
- Zahlung des Versteigerungserlöses,
- Haftung gegenüber dem Käufer und
- Freistellungs- oder Regressregelungen.
Gerade bei besonders wertvollen Fahrzeugen sollte der Einlieferungsvertrag deshalb vor Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden.
Weitere Informationen zu Kaufvertrag, Fahrzeugbeschreibung, Gewährleistung und Verkäuferhaftung finden Sie unter Oldtimer verkaufen.
Angaben des Einlieferers gegenüber dem Auktionshaus
Das Auktionshaus ist bei der Erstellung des Katalogs häufig auf Informationen des Einlieferers angewiesen.
Dieser sollte deshalb nur solche Angaben zur Originalität, Historie oder technischen Beschaffenheit machen, die sich hinreichend belegen lassen.
Das gilt besonders für Aussagen wie:
„Matching Numbers“, „Original Engine“, „Unfallfrei“, „Originalkarosserie“, „Werksrennwagen“ oder „originale Rennhistorie“.
Unzutreffende Angaben können nicht nur das Verhältnis zum Käufer betreffen. Je nach Einlieferungsvertrag können daraus auch Ansprüche des Auktionshauses gegen den Einlieferer entstehen.
Fahrzeug wird unter Mindestpreis verkauft
Viele Einlieferer vereinbaren mit dem Auktionshaus einen Mindestpreis (Reserve).
Dieser soll verhindern, dass das Fahrzeug unterhalb eines bestimmten Betrags verkauft wird.
Der Einlieferungsvertrag sollte eindeutig regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen das Auktionshaus diesen Mindestpreis verändern oder während der Auktion mit Zustimmung des Einlieferers unterschreiten darf.
Kommt es hier zu Unklarheiten, kann später Streit darüber entstehen, ob ein wirksamer Verkauf zustande gekommen ist und ob das Auktionshaus seine Pflichten gegenüber dem Einlieferer verletzt hat.
Beweissicherung nach einer Oldtimerauktion
Zeigen sich nach dem Erwerb Zweifel an Zustand, Originalität oder Identität des Fahrzeugs, sollte die Beweissicherung frühzeitig erfolgen.
Besonders wichtig ist es, die ursprüngliche Auktionsdokumentation zu sichern:
- Auktionskatalog,
- Online-Fahrzeugbeschreibung,
- Fotos und Videos,
- Condition Report,
- Auktionsbedingungen,
- Bieterunterlagen,
- Rechnungen,
- E-Mails mit dem Auktionshaus,
- Angaben des Einlieferers und
- gegebenenfalls Aufzeichnungen über Aussagen während der Auktion.
Online-Angebote können nach Abschluss einer Auktion verändert oder nicht mehr vollständig verfügbar sein. Deshalb empfiehlt es sich, die maßgeblichen Unterlagen unmittelbar zu sichern.
Bei technischen oder historischen Zweifeln sollte das Fahrzeug außerdem sachverständig untersucht werden, bevor Veränderungen vorgenommen werden. Weitere Informationen zur Auswahl geeigneter Sachverständiger, zu Privat- und Gerichtsgutachten sowie zum selbständigen Beweisverfahren finden Sie unter Oldtimer-Gutachten & Beweissicherung.
Rechtsanwalt für Oldtimerauktionen und Auktionsrecht
Dr. Louis Rönsberg ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei SLB Rechtsanwälte und seit vielen Jahren im Oldtimerrecht tätig.

Er berät Sammler, Käufer, Verkäufer und Einlieferer bei rechtlichen Fragen rund um den Kauf und Verkauf hochwertiger klassischer Fahrzeuge über Auktionshäuser.
Die Beratung umfasst insbesondere die Prüfung von Auktionsbedingungen und Einlieferungsverträgen, rechtliche Fragen zu Fahrzeugbeschreibung, Originalität und Matching Numbers sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen nach einer Auktion.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Streitigkeiten über falsche Katalogangaben, Fahrzeugidentität, Matching Numbers, nicht offengelegte Mängel und unzutreffende Fahrzeughistorien.
Bei internationalen Oldtimerauktionen berät Dr. Rönsberg zudem zu Fragen des anwendbaren Rechts, des Gerichtsstands und der grenzüberschreitenden Vertragsgestaltung.
Dr. Rönsberg ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in komplexen Vertragsgestaltungen sowie außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Probleme nach einer Oldtimerauktion?
Stellt sich nach dem Zuschlag heraus, dass ein ersteigerter Oldtimer nicht der Katalogbeschreibung entspricht, sollte zunächst geklärt werden, welche Angaben Vertragsinhalt geworden sind, wer Vertragspartner ist und welche Auktionsbedingungen gelten.
Wir prüfen Auktionskatalog, Zustandsbericht, Auktionsbedingungen und Kaufunterlagen, koordinieren bei Bedarf die sachverständige Beweissicherung und setzen Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Ebenso beraten wir Eigentümer bereits vor der Einlieferung eines hochwertigen Oldtimers und prüfen Einlieferungsverträge internationaler und deutscher Auktionshäuser.
FAQs
Häufige Fragen zu Oldtimerauktionen und Auktionsrecht
Welche Rechte habe ich, wenn der ersteigerte Oldtimer nicht der Katalogbeschreibung entspricht?
Weicht ein ersteigerter Oldtimer von der Katalogbeschreibung ab, können je nach Vertragsgestaltung Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz bestehen. Entscheidend ist, welche Angaben zur Beschaffenheit des Fahrzeugs gemacht wurden, wer Vertragspartner geworden ist und welche Regelungen die Auktionsbedingungen enthalten.
Kann ich nach einer Oldtimer-Auktion vom Kaufvertrag zurücktreten?
Auch nach dem Zuschlag bei einer Oldtimer-Auktion kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich sein. Voraussetzung ist regelmäßig ein erheblicher Sachmangel. Zusätzlich ist zu prüfen, ob eine Nacherfüllung erforderlich oder überhaupt möglich ist und ob ein vereinbarter Haftungsausschluss wirksam eingreift.
Was kann ich tun, wenn ein bei einer Auktion gekaufter Oldtimer keine „Matching Numbers“ hat?
Wurde ein Oldtimer im Auktionskatalog ausdrücklich mit „Matching Numbers“ angeboten und stellt sich später heraus, dass etwa Motor oder Getriebe nicht dem beschriebenen historischen Zustand entsprechen, können Gewährleistungsansprüche bestehen. Maßgeblich sind die konkrete Katalogbeschreibung, die Auktionsbedingungen und die nachweisbare Fahrzeughistorie.
Haftet das Auktionshaus für falsche Angaben über einen Oldtimer?
Ob das Auktionshaus für falsche Katalogangaben, eine unzutreffende Fahrzeughistorie oder Angaben zur Originalität haftet, hängt von seiner rechtlichen Stellung und den Auktionsbedingungen ab. Insbesondere ist zu klären, ob das Auktionshaus selbst Vertragspartner geworden ist oder lediglich für den Einlieferer gehandelt hat.
Ist ein Gewährleistungsausschluss bei einer Oldtimer-Auktion immer wirksam?
Nein. Ob ein Haftungs- oder Gewährleistungsausschluss wirksam ist, hängt vom konkreten Vertrag und den beteiligten Parteien ab. Insbesondere kann sich ein Verkäufer gemäß § 444 BGB nicht auf einen Haftungsausschluss berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat.
Was sollte ich vor dem Kauf eines hochwertigen Oldtimers auf einer Auktion prüfen lassen?
Bei hochpreisigen Sammlerfahrzeugen sollten insbesondere Auktionsbedingungen, Katalogbeschreibung und Condition Report geprüft werden. Bei Zweifeln an Originalität oder Historie empfiehlt sich zudem eine technische und historische Prüfung von Fahrzeugidentität, Fahrgestellnummer, Motor, Getriebe, Matching Numbers, Restaurierungszustand und Provenienz des Fahrzeugs.
Was ist bei einer internationalen Oldtimer-Auktion rechtlich zu beachten?
Bei Auktionen im Ausland sollte vor Abgabe eines Gebots insbesondere geprüft werden, welches Recht auf den Kaufvertrag Anwendung findet, welcher Gerichtsstand vereinbart ist und welche Haftungs- und Gewährleistungsregelungen gelten. Auch Eigentumsübergang, Transport, Einfuhr und Zoll können bei grenzüberschreitenden Oldtimerkäufen eine wichtige Rolle spielen.

Sie benötigen rechtliche Beratung bei einer Oldtimer-Auktion?
Wir beraten und vertreten Käufer, Verkäufer, Einlieferer und Auktionshäuser bei rechtlichen Fragen rund um die Versteigerung hochwertiger Oldtimer, klassischer Sportwagen und historischer Rennfahrzeuge – von der Prüfung von Auktions- und Einlieferungsbedingungen bis zu Streitigkeiten über Mängel, Originalität, Fahrzeugidentität, Katalogangaben, Rücktritt und Schadensersatz.

