Das Oberlandesgericht Köln hat mit rechtskräftigem Urteil vom 07.06.2016 (Az. 25 U 29/15) festgestellt, dass die Angabe des Verkäufers eines Oldtimers auf einer Internetseite, wonach das Fahrzeug „Zustand 1“ und „komplett restauriert“ sei, eine Beschaffenheitsvereinbarung begründet. Der Käufer habe sich …
