Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil vom 28.09.2015 (Az. 1 U 59/15) festgestellt, dass mit dem „Originalmotor“ eines Gebrauchtwagens für einen privaten Käufer der vom Hersteller selbst eingebaute Erstmotor gemeint ist und dass diese Beschaffenheit fehlt, wenn der ursprüngliche Motor …
