AUKTIONSRECHT

In Deutschland erfreuen sich Oldtimer-Auktionen zunehmender Beliebtheit. Im Gegensatz zum freihändigen Verkauf sind bei der Oldtimer-Versteigerung jedoch eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten insbesondere zu folgenden Theman:

  • Einlieferung von Oldtimern zur Auktion (Prüfung des Einlieferungsvertrages und Versteigerungsauftrages sowie der allgemeinen Versteigerungsbedingungen).
  • Durchsetzung der Kaufpreisforderung.
  • Prüfung der Wirksamkeit von Geboten und Zuschlägen.
  • Rückabwicklung von Oldtimerversteigerungen im Falle von Fälschungen oder anderen Sachmängeln.