Wird ein Unternehmen mit der Restaurierung eines Oldtimers beauftragt, so ist schon beim Abschluss des Werkvertrages verschiedenes zu beachten. Zudem können die Oldtimer-Werkstatt Aufklärungs- und Beratungspflichten treffen, etwa zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines H-Kennzeichens oder hinsichtlich der Beantragung von Fahrzeugpässen. Schließlich stellt sich im Falle von unsachgemäß oder fehlerhaft ausgeführten Reparatur- oder Restaurierungsarbeiten am Oldtimer die Frage, ob die Werkstatt für die Mängel haftet und ob der Auftraggeber Schadensersatz oder Nacherfüllung fordern kann.
Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandanten rund um das Thema Oldtimer-Restaurierung.

