In Deutschland erfreuen sich Oldtimer-Auktionen zunehmender Beliebtheit. Im Gegensatz zum freihändigen Verkauf sind bei der Oldtimer-Versteigerung jedoch eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten insbesondere zu folgenden Theman:
- Einlieferung von Oldtimern zur Auktion (Prüfung des Einlieferungsvertrages und Versteigerungsauftrages sowie der allgemeinen Versteigerungsbedingungen).
- Durchsetzung der Kaufpreisforderung.
- Prüfung der Wirksamkeit von Geboten und Zuschlägen.
- Rückabwicklung von Oldtimerversteigerungen im Falle von Fälschungen oder anderen Sachmängeln.
